Silesia hat geschrieben:
Ja das grenzt dann schon an Zauberei.
Und das ist den Römern überhaupt nicht egal.
Folgende Situation:
Ev Mann heiratet RKK Frau ohne Genehmigung der RKK (also z.B. in der evangelischen Kirche). Ausnahme von der Formpflicht notwendig, daher keine kirchliche Ehe. Beide können nach einer Scheidung wieder katholisch heiraten.
Ev. Mann heiratet ev Frau (dazu braucht es keine Genehmigung der RKK - logisch). "Naturehe". Scheidung nicht möglich, beide Partner können nach einer Zivilscheidung nicht mehr kirchlich neu heiraten.
Ev Mann heiratet RKK Frau MIT erteilter Ausnahme von der Formpflicht. Ehe besteht, beide können nach einer Scheidung nicht mehr neu katholisch heiraten.
Ich könnte mich fragen, ob ich überhaupt kirchlich verheiratet bin. 1983 ausgetreten aus der RKK, 1987 freikirchlich geheiratet. Hätte ich nun als Ausgetretener einen Dispens von der Formpflicht gebraucht? Soweit ich weiß, bei Eheschließung zwischen 1983 und 2010 nicht, da wurde angenommen, dass ein Austritt einem Abfall von der Kirche entspricht. Nach 2010 benötigt man das wieder.
Was auch schräg ist: Wenn man formfehlerhaft geheiratet hat, kann das geheilt werden, das muss man beim Pfarramt beantragen. OK - in Ordnung. Es wird aber automatisch geheilt, wenn ein gemeinsames Kind oder ein gemeinsam adoptiertes Kind getauft wird oder die Erstkommunion erhält. Interessant. Und das Ehepaar kriegt das überhaupt nicht mit.
So. Was ist nun ein Sakrament? Was ist eine rechtsgültige Ehe?
Und überhaupt? Ist das alles noch normal?
